Energiesparen mit Einsparzählern
Sicher ist der Begriff „Einsparzähler“ nicht jedem geläufig. Deshalb werden wir diesen zunächst erläutern. Ein Einsparzähler misst den Energieverbrauch von Geräten und Anlagen vor und nach einer Maßnahme, um anschließend die Energieeffizienz zu steigern. Dabei zählt er die aus der Maßnahme resultierenden Einsparungen. Der Nutzer kann anhand der ermittelten Messdaten einsehen, wo viel Energie benötigt wird und wo Maßnahmen zur Energieeffizienz Wirkung zeigen. Generell gilt also, Einsparzähler müssen Energieeinsparungen messen und visualisieren und den einsparenden Geräte- oder Anlagegruppen zuordnen.
Als Energieeinsparung zählt dabei nur eine eindeutig eingesparte Energiemenge, die sich aus der Messung des Energieverbrauches vor und nach Einführung einer Effizienzmaßnahme ergibt. Die Ermittlung des Verbrauchs erfolgt vor und nach der Umsetzung einer oder mehrerer Effizienzmaßnahmen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können technische, verhaltens- oder betriebsbezogene Änderungen sein, also z. B. ein Gerätetausch.
Wer kann von einer Förderung profitieren?
Jedes Unternehmen, dass die Effizienz-Dienstleistungen und smarte Systeme zur Einsparung von Energie erproben möchte, kann am Förderungsprogramm teilnehmen. Die Anwendungen erstrecken sich über Einsparungen aus den Bereichen Strom, Öl oder Gas. Damit können sowohl Industrie als auch Kommunen, Dienstleistungsunternehmen oder Unternehmen aus dem Handel von der Förderung profitieren. Die Erfahrungen bei N+P sind bei Förderprojekten durchweg positiv. Als IT-Systemhaus unterstützen wir bei der Definition konkreter Anwendungsfälle und deren Umsetzung. Letztlich begleiten wir so entstehende Pilotprojekte von der ersten Stunde bis zum vollständigem Rollout in der Fertigung. Neben Fertigungsunternehmen aus den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Bereichen, lassen sich derartige Förderprojekte in fast jedem mittelständischen Unternehmen realisieren, welches Produkte herstellt. Ansätze gibt es viele!
Was wird gefördert beim Pilotprogramm Einsparzähler?
Der Einsparzähler hat das Ziel beim Kunden Einsparungen der Energieressourcen Strom, Öl, Gas, Biomasse oder Wärme durch eine Vorher-Nachher-Messung sichtbar zu machen. Förderfähig sind daher Entwicklungen digital gestützter Energiespar-Assistenten und Plattformen für Energieeffizienz-Dienstleistungen. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent oder maximal 2 Millionen Euro pro Projekt betragen. Um tatsächliche Energieeinsparungen innerhalb der Projekte sicherzustellen, ist die Förderung erfolgsabhängig. Eine Zweiteilung des Förderungsbetrages erreicht dies. Die Basis-Förderung erstreckt sich über die zuwendungsfähigen Kosten und macht 25 Prozent der Förderungssumme aus. Die restlichen 75 Prozent ergeben sich auf Basis der nachgewiesenen Energieeinsparungen.
Welche Anforderungen gibt es beim Pilotprogramm Einsparzähler?
Wie jedes Förderprogramm muss auch dieses entsprechend der Vorgaben dokumentiert werden. Die konkreten Anforderungen müssen im Vorfeld eines Antrags immer individuell geprüft werden. Dennoch müssen diese Punkte erfüllt sein:
- Ermittlung der „Baseline“ – der energetischen Ausgangsbasis (Vorher-Messung)
- Sicherstellung der Messmethodik
- Geräterekennung – Einsparzähler muss einsparende Geräte zuordnen können
- Individualisierte Informationen für die Nutzer
- Erfolgskontrolle
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Skalierbarkeit des Systems – die Möglichkeit dieses auszuweiten
Fazit zum Einsparzähler:
Durch das Programm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Markt der Energieeffizienz-Dienstleistungen und die Entwicklung „smarter“ Geschäftsmodelle für die Energiewende. Im Idealfall bekommen die Teilnehmer, sprich die Unternehmen, im Zuge der Umsetzung eine Plattform zur Energieeinsparung. Sie bildet anschließend die Basis für weitere Entwicklungen innerhalb des Unternehmens. Interessenten können das Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2022 in Anspruch nehmen. Wir laden alle Interessenten ein, sich mit uns auszutauschen und stehen Ihnen bei Detailfragen sowie bei der Entscheidungsfindung zur Seite.
Quelle: bundesanzeiger.de / Förderbekanntmachung „Pilotprogramme Einsparzähler“ vom 21.2.2019