GEFMA – der Verband für FM und seine Richtlinien

25. Juli 2019 CAFM

Der deutsche Branchenverband GEFMA hat die Richtlinie 430 zur Datenbasis und dem Datenmanagement im Facility Management aktualisiert. Lesen Sie in diesem Beitrag, wer GEFMA ist und worauf das Augenmerk der neuen Richtlinie liegt.

Kurzvorstellung GEFMA

Der Deutsche Verband für Facility Management e. V. GEFMA steht als Branchenverband für einen Markt mit 4,75 % Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Er verbindet Dienstleister und Anwender von Facility-Management-Lösungen mit- und untereinander und sorgt damit für einen qualifizierten Austausch. Durch verschiedene Publikationen und Richtlinien werden ein einheitliches Begriffsverständnis sowie Qualitätsstandards etabliert. Die branchengestaltende und marktprägende Institution besteht seit 30 Jahren. Ihr Fokus liegt auf dem deutschen Heimatmarkt mit Blick auf das europäische Ausland.

Der Verband stellt sich zentralen Themen, welche die Branche und Gesellschaft in Zukunft prägen werden, u. a. Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Gleichzeitig ist es sein Ziel den Markt fortwährend zu entwickeln und Standards zu setzen, z. B. durch Richtlinienarbeit und Zertifizierungsstandards in Facility Management-Studiengängen. Mittels verschiedener Publikationen und Forschungen schafft und verbreitet der Verband Wissen. Mitgliederversammlungen unterstützen außerdem den Aufbau von Netzwerken.

Logo-des-Gefma

Logo GEFMA

Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft im Verband?

Der Branchenverband zählt mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen aus verschiedensten Bereichen. Den größten Teil stellen Facility Management (FM)-Nutzer dar. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus der Industrie, dem Gesundheitswesen und dem öffentlichen Sektor. Den zweitgrößten Anteil bilden Anbieter von FM-Lösungen, die in FM-Dienstleister, Consultants, Ingenieurbüros, Bildungsanbieter, Personalberater und Hersteller von CAFM (= Computer Aided Facility Management)-Softwarelösungen unterteilt werden können. Ein kleinerer Anteil sind Young Professionals. Bereits seit vielen Jahren gehört die N+P Informationssysteme GmbH (N+P) zu den Mitgliedern.

Prozentuale-Verteilung-der-Mitglieder-des-GEFMA

Prozentuale Verteilung der Mitglieder des Verbandes

Die GEFMA definiert sich über ihre Mitglieder, welche auch den ehrenamtlichen Vorstand stellen. In Meetings werden Teilnehmer über Branchenthemen und die Verbandsarbeit informiert. Auch in regelmäßigen Newslettern werden Neuigkeiten im Verband und im Markt mitgeteilt. Durch die Mitarbeit in Arbeitskreisen können Projekte außerdem mitgestaltet werden. Somit kann jedes Mitglied Einfluss auf die Verbandsarbeit und damit auf die Entwicklung der Branche nehmen. Die erstellten Richtlinien stehen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Außerdem erhalten sie vergünstigten Zugang zu verschiedenen Publikationen, wie z. B. Marktübersichten. Auch bei einigen Seminaren und Kongressen, bei der die GEFMA als Kooperationspartner mitwirkt, erhalten Mitglieder Teilnehmerrabatte. Außerdem werden Mitgliedsurkunden ausgestellt und die Möglichkeit geboten, das Verbandslogo im öffentlichen Auftritt zu nutzen. Neue Mitglieder werden zudem auf der GEFMA-Webseite erwähnt, wodurch die Bekanntheit der Unternehmen steigt. Ein weiterer Vorteil der Mitgliedschaft ist die Möglichkeit persönliche und geschäftliche Beziehungen zu Fachkollegen und Medienvertretern zu pflegen.

GEFMA-Zertifizierung

Auch die N+P erhält für ihre CAFM-Softwarelösung SPARTACUS Facility Management® (SPARTACUS) regelmäßig die GEFMA-Zertifizierung 444. Von den insgesamt 15 Prüfkriterien kann SPARTACUS die Zertifizierung für folgende 14 Kriterien-Kataloge nachweisen:

Grafik-Prüfkriterien-der-Zertifizierung-444

SPARTACUS wurde zuletzt im November 2018 hinsichtlich dieser Kriterien geprüft

Die leistungsstarke CAFM-Lösung SPARTACUS unterstützt die Anwender bei der Verwaltung von Liegenschaften, Gebäuden, Anlagen sowie Inventar in wirtschaftlicher, transparenter und effizienter Weise. Neben der Plattformunabhängigkeit und dem modularen Aufbau zählen die durchgängige Datenverknüpfung sowie die intuitive Bedienbarkeit zu den wesentlichen Merkmalen der Software.

Neuauflage der GEFMA-Richtlinie 430

Die GEFMA entwickelt Richtlinien und Zertifikate, die Bestandteil qualitativ hochwertiger Facility Management-Lösungen sind. Michael Härtig, Bereichsleiter CAFM bei der N+P, wirkte u. a. an der Richtlinie 410, dem CAFM-Trendreport, an der GEFMA 942 – Whitepaper „Cloud Computing im Facility Management” und auch an der Neuauflage der Richtlinie 430 zur Datenbasis und dem Datenmanagement in CAFM-Systemen mit.

Das-GEFMA-Richtlinienwerk

Das GEFMA-Richtlinienwerk

Seit März 2019 ist die Neuauflage der Richtlinie 430 verfügbar. Während sich die Erstauflage dieser Richtlinie aus dem Jahre 2007 besonders mit Datenqualität befasste, spielt in der Neuauflage auch die Datenquantität eine Rolle. Durch die fortwährende Digitalisierung werden immer mehr Daten aus verschiedenen Quellen verarbeitet, weshalb sich die Komplexität der Datenverarbeitung erhöht hat.

Die Richtlinie soll den Aufbau und die Pflege der Datenbasis für CAFM unterstützen und Empfehlungen für eine sinnvolle Datenstruktur im FM liefern. Datenqualität, Datenstruktur und ein effizientes Datenmanagement sind, neben einer geeigneten CAFM-Software, die Grundlage für ein erfolgreiches FM in digitalisierten Märkten. Wichtig ist deshalb zu erkennen, welche Daten für die behandelten FM-Prozesse benötigt werden und wie deren Aktualität sichergestellt werden kann. Für eine geeignete Datenstruktur sollten Vorgaben für die Klassifizierung und Identifizierung von Daten bereits vor der Implementierung eines CAFM-Systems feststehen.

Bei diesen Herausforderungen soll die neue Richtlinie eine Orientierung für FM-Dienstleister und -Nutzer bieten. Sie stellt eine Unterstützung für Projektverantwortliche bei der Einführung von CAFM-Systemen und der Weiterentwicklung bereits existierender Systeme hinsichtlich der Einschätzung von Datenumfang und -qualität dar. Gleichzeitig liegt der Fokus auf der Gewährleistung des Datenschutzes. Grundvoraussetzung ist hier die Zusammenarbeit von Facility Management und IT-Abteilung. Dabei sollte das Augenmerk insbesondere auf der Anwenderschulung liegen, da die häufigsten Probleme beim Datenschutz durch Nutzer verursacht werden. Des Weiteren gibt die Richtlinie Hinweise für die optimale Funktion von digitalen Schnittstellen bei CAFM-Systemen in komplexen IT-Landschaften.

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Überblicksgrafik für die GEFMA-Richtlinie 430

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