Im ersten Teil gehen wir auf die finanziellen Förderungsprogramme und nachfolgend auf die ideelle Förderung (Kompetenzförderung) ein.
Themenübersicht
- I Förderprogramm „Digital Jetzt“ des BMWI (ganz Deutschland, ab 09|2020)
- II Förderprogramm „go digital“ des BMWI “ (ganz Deutschland)
- III Förderprogramme der SAB (nur Freistaat Sachsen)
I Förderprogramm des BMWI „Digital Jetzt“ (Start 07.09.2020)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat das neue Förderprogramm „Digital Jetzt“ ins Leben gerufen, welches kleine und mittelständische Unternehmen in ganz Deutschland in folgenden Bereichen unterstützt:
- Investitionen in digitale Technologien sowie
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Dabei werden mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, gefördert. Darunter fallen zum Beispiel auch Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Was wird durch das Förderprogramm „Digital Jetzt“ gefördert?
KMU und Handwerk können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 50 % (in besonderen Fällen sogar 70%) für Investitionen beantragen:
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul beinhaltet Förderungen für Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Die Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden. Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss dafür durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Die Förderquoten betragen (Werte in Klammern ab 01.07.2021)
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.
Für KMU aus strukturschwachen Regionen kann die Förderquote auf bis zu 70% steigen.
Wie läuft die Förderung durch „Digital Jetzt“ ab?
Das Programm „Digital Jetzt“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe bei der digitalen Transformation. Ob neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung oder eine bessere Vernetzung mit Lieferanten – Investitionen in digitale Technologien und die Mitarbeiterqualifizierung lohnen sich.
Als Voraussetzung für die Bewilligung der entsprechenden Fördermittel gilt ein zielgerichteter Digitalisierungsplan. Dieser beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert explizit die Art und den Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen und gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die mit der Investition verbundene Zielstellung.
Das Tool zur Antragsstellung steht ab 7. September 2020 zur Verfügung. Der Antrag auf Förderung ist damit bis einschließlich 2023 zu stellen. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Digital Jetzt“.
II Förderprogramm des BMWI „go digital“
Bereits vor einiger Zeit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Förderprogramm „go digital“ ins Leben gerufen, welches kleine und mittlere Unternehmen im Bereich „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ unterstützt.
Im Rahmen des Programmes werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Weitere Informationen finden sich unter „go-digital“ und der FAQ Seite des BMWI.
III Förderprogramme der SAB für Unternehmen im Freistaat Sachsen
Die sächsische Aufbaubank bietet zudem zahlreiche regionale Förderungsprogramme im Rahmen der Digitalisierung an.
Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)
Mit dem Programm „E-Business“ unterstützt die SAB KMU bei der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Beratungsleistungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung (bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag)
- Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
- den Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Schulungen), höchstens bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro. Außerdem kann eine Förderung innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden. Eine Bonusförderung von 10 % ergibt sich, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden SAB-Website.
Informationsschutz
Das Förderprogramm zielt darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, um Engpässe und Lücken des eigenen Schutzniveaus zu erkennen und diesen entgegenwirken zu können. Dies ist eine wachsende Herausforderung, die mit der Digitalisierung einhergeht.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens 900 Euro/Tag)
- Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
- Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
- Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 Euro. Außerdem kann eine Förderung innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden. Eine Bonusförderung von 10 % ergibt sich zudem, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt.
Weiter Informationen finden Sie auf der entsprechenden SAB-Website.
Fazit: Digitalisierung muss nicht aus der Portokasse bezahlt werden.
Digitalisierung bleibt weiterhin einer der wichtigsten Treiber für Unternehmen aller Branchen, um sich langfristig auf dem Markt zu etablieren bzw. weiterhin zu behaupten. Finanzielle Fördermaßnahmen können die Entwicklung eines Unternehmens rasant beschleunigen und Kosten sparen. Die Resonanz auf das Förderprogramm „Digital Jetzt“ ist bereits groß. Zögern Sie daher nicht, sich möglichst frühzeitig zu einer passgenauen Förderung beraten zu lassen. Im zweiten Teil der Beitragsreihe erfahren Sie mehr über die ideellen Förderprogramme für die Digitalisierung im Mittelstand.
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Bildquellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Sächsische Aufbaubank, Pixabay