BSA und Lizenzbestimmungen

14. Dezember 2017 Digitalisierung

Lizenzrechtsverletzungen sind – egal ob absichtlich oder unschuldig verursacht – keine Kavaliersdelikte. Die BSA überwacht die Einhaltung von Lizenzbestimmungen und bietet „Whistleblowern“ eine Plattform. Unsere zweiteilige Beitragsserie klärt über die Aktionen der BSA auf und gibt Hinweise zum Lizenzmanagement in Ihrem Unternehmen.

Der Einsatz von Software in Unternehmen – auch in denen, die auf den ersten Blick so gar nichts mit IT zu tun haben – nimmt proportional zur weltweit fortschreitenden Digitalisierung zu. Um eine Software nutzen zu dürfen, muss man die entsprechende Lizenz dafür erwerben. Lizenzverträge regeln dabei die Art der Nutzung, z. B. auf wie vielen Endgeräten eine Software installiert sein darf oder wie viele Anwender diese dann wirklich nutzen dürfen.

Die Lizenzmodelle der unterschiedlichen Softwareanbieter sind dabei oft recht kompliziert und unüberschaubar. Dabei kann es schnell zu Falsch-, Unter- oder aber auch Überlizenzierung kommen. Während im letzten Fall „nur“ der Geldbeutel des betreffenden Lizenznehmers belastet wird, drohen bei den ersten beiden Szenarien weitreichende Konsequenzen.

Was ist die BSA?

BSA Formular Report No Piracy

Formular auf der Website der BSA, welches zum Melden von Softwarepiraterie dient. Quelle: BSA

Die BSA | The Software Alliance versteht sich als globale Stimme der Software-Industrie. Das non-Profit-Unternehmen versammelt unter sich zahlreiche Softwareanbieter, dessen Interessen sie mit Lobbyarbeit in den Bereichen Urheberrecht und lizenzkonformen Handel mit Software vertritt. Auf der Mitgliederliste stehen Namen wie Adobe, Autodesk, Bentley Systems, CNC Software – Mastercam, IBM, Intel, Microsoft, PTC, Salesforce.com, Siemens PLM Software, Inc., Symantec und Trimble Solutions Corporation.

Im Firmensitz in Washington, D. C., sowie den weltweit über 60 Niederlassungen erarbeitet die BSA Programme zur Einhaltung und Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten. Ein Haupttätigkeitsfeld umfasst die Identifizierung von Unternehmen, die nicht korrekt lizenzierte Software einsetzen, sowie deren rechtliche Verfolgung. Auf ihrer Website fordert die BSA Mitarbeiter auf, ihr Unternehmen zu melden, wenn sie von der illegalen Verwendung von Software im Betrieb Kenntnis haben.

Aktion „No Piracy“

Kampagne No Piracy

Unter dem Kampagnennamen „No Piracy“ ermutigt die BSA, sündige Unternehmen zu melden. Seit Oktober 2014 werden schließlich auch in Deutschland den Hinweisgebern Belohnungen von bis zu 10.000 Euro versprochen. Das lockt potentielle Whistleblower an.

Dabei lässt sich jedoch keinerlei Hinweis darauf finden, dass es ein Kündigungsgrund sein kann, wenn der Mitarbeiter nicht seine Vorgesetzten über die illegale Verwendung von Software im Betrieb informiert, bevor er den Umstand weiterleitet. Zweifel an dem Vorgehen der BSA sind bereits mehrfach aufgekommen, auch wenn das Hauptanliegen des Branchenverbandes auf der Erschaffung eines legalen Umfeldes, in dem verschiedene Lizenzmodelle miteinander in fairen Wettbewerb treten können, liegt.

In unseren zweiten Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick zu Szenarien, wie Unternehmen in die Situation einer Falsch- oder Unterlizenzierung geraten können, welche weiteren Folgen das mit sich bringen kann und wie wir Sie unterstützen, dass es gar nicht erst soweit kommt.


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