11. Januar 2018 Digitalisierung
Im ersten Teil unserer zweiteiligen Beitragsserie haben wir Sie über die Aktionen der BSA aufgeklärt. Das Ansinnen des heutigen Blogbeitrages ist es, Szenarien aufzuzeigen, wie Unternehmen in die Situation einer Falsch- oder Unterlizenzierung geraten können, welche Folgen das mit sich bringen kann und wie wir Sie in Ihrem Software-Lizenzmanagement unterstützen, damit es gar nicht erst soweit kommt.
Natürlich finden sich in jeder Branche Vertreter, die nach dem Motto „wird schon gut gehen“ Schwarzkopien von Software zur Anwendung bringen. Doch sollte nicht jedem Anwender böse Absicht unterstellt werden. Wie eingangs erwähnt, verwirren oft schon die komplexen Lizenzmodelle der Software-anbietenden Firmen, sodass sich Unternehmen plötzlich in der Situation einer Falsch- oder Unterlizenzierung befinden.
In folgenden Situationen sollten die aktuellen Lizenzen hinsichtlich einer Falsch- oder Unterlizenzierung geprüft werden:
Speziell für Microsoft sollte eine Überprüfung erfolgen, wenn eine Virtualisierung stattfindet. Zu unterscheiden ist dabei, ob Server oder Client-Betriebssysteme.
Unabhängig davon, ob Lizenzvereinbarungen vorsätzlich oder aus Versehen, beispielweise durch mangelndes Lizenzmanagement, gebrochen wurden – die Folgen reichen von Geldbußen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen. Teilweise sind in den Lizenzverträgen bereits Vertragsstrafen vorgesehen. Sollten diese nicht explizit aufgeführt sein, sind die wichtigsten Grundsätze zum Lizenzvertragsrecht in § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Bei Verstößen dagegen drohen oft hohe Zahlungen. Mit den hohen Geldbußen einher geht zusätzlich immer ein hoher Zeit- und evtl. sogar Imageverlust – vor allem bei Bekanntwerden des Umstandes. Dabei verursachen auch Überlizenzierungen hohe und vor allem vermeidbare Kosten.
Im schlimmsten Fall droht jedoch die strafrechtliche Verfolgung, die im Ausgang sogar zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Von den Haftungsrisiken betroffen sind dabei sowohl der Arbeitnehmer, der eine nicht lizenzierte Software verwendet, als auch der Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand eines Unternehmens und gegebenenfalls auch der Lizenzmanager und der CIO.
Für die Erkenntnisgewinnung, ob ein Unternehmen auf die Situation einer Falsch- oder Unterlizenzierung zusteuert, geben unter anderem folgende Fragen eine Hilfestellung:
Wenn Sie bereits hier einen Teil der Fragen mit „Nein“ beantworten, sollten Sie sich Gedanken um ein Software Asset Management machen. Damit gewinnen Sie einen genauen Überblick über die gesamte Software- beziehungsweise Lizenzsituation in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie mit einem Beratungsgespräch und stehen vertraulich an Ihrer Seite. Dank unserer langjährigen Partnerschaften zu Autodesk und Microsoft sind wir selbst zertifiziert, um Software Asset Management-Projekte durchzuführen.
Sollten Sie Fragen zu dem komplexen Thema haben, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden.
Bildquelle: Pixabay
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