Mit Quick Fixes zum einheitlichen EU-Umsatzsteuerrecht

22. Januar 2020 ERP

Mit der Einführung von Quick Fixes setzt Deutschland Vorgaben der EU im Umsatzsteuergesetz um. Ziel ist eine EU-einheitliche Regelung zur Bemessung der Umsatzsteuer. Der Handlungsdruck entstand durch vorhandene Schlupflöcher in der derzeitigen europaweiten Gestaltung des Umsatzsteuerrechts, welche zu Milliardenverlusten bei den Steuereinnahmen der Mitgliedsländer führten.

Bis zur finalen Verabschiedung eines einheitlichen EU-Umsatzsteuerrechts wurden mit dem 01.01.2020 diese sogenannten „Quick Fixes“ als Übergangsmaßnahme in den Mitgliedsstaaten eingeführt. Diese betreffen die Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.

Die Änderungen vollziehen sich in vier Kernbereichen:

  1. Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
    Materielle Voraussetzungen zur Steuerfreiheit durch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) und Zusammenfassende Meldung (ZM)
  2. Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen
    Stichwort Gelangensbestätigung
  3. Reihengeschäfte
  4. Konsignationslager

Was muss mit Einführung der Quick Fixes beachtet werden?

Besprechen Sie die Auswirkungen der Quick Fixes auf die Prozesse Ihres Unternehmens bitte mit Ihrem Steuerberater.

Im Zusammenhang mit dem ERP- und/oder Finanz- und Rechnungswesen-System können wir zum erstgenannten Kernbereich folgende Hinweise geben:

Seit dem 01.01.2020 regeln die Quick Fixes, dass die bisher in Anwendungserlassen und Durchführungsverordnungen geregelten Bestimmungen zur Umsatzsteuer-ID und zur Zusammenfassenden Meldung in das deutsche Umsatzsteuergesetz eingehen und damit vom formellen zum materiellen Recht werden.

Isoliert betrachtet besteht im Bereich „Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen“ an folgenden Stellen Handlungsbedarf:

  • Anpassung des Hinweises auf Ihren Rechnungen zur Steuerfreiheit
    • Vermerk „innergemeinschaftliche Lieferung“ oder „steuerfrei nach §4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG“
    • Achten Sie bitte darauf, dass sich durch die Gesetzesänderungen Einschübe und Verschiebungen in der Paragraphen-Bezeichnung ergeben. Verwenden Sie also die neuen Gesetzesverweise.
  • Sie benötigen künftig eine qualifizierte Abfrage der Umsatzsteuer-ID. Sie müssen nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige Umsatzsteuer-ID beim Leistungsempfänger vorliegt. Diesen Nachweis können Sie nur sicher erbringen, wenn Sie bei jeder Lieferung eine entsprechende Abfrage durchführen. Inwieweit bei langjährigen gefestigten Leistungsbeziehungen eine regelmäßige Abfrage (z. B. nur quartalsweise) ausreicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wir empfehlen die Automatisierung der qualifizierten Abfrage über eine XML-RPC-Schnittstelle. Sprechen Sie uns hierzu an.
  • Durch die Aufnahme der Regelungen ins Umsatzsteuergesetz erlangt die Zusammenfassende Meldung eine größere Bedeutung, auch was die Folgen der verspäteten Abgabe, notwendiger Korrekturen oder Nachmeldungen betrifft.

Lösungspakete für APplus- und Diamant-Nutzer

Um den Quick Fixes gerecht zu werden, bieten wir unseren Kunden durch verschiedene Lösungspakete eine komfortable Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen.

USt-ID-Prüfung in APplus

Mit dem Lösungspaket NuPCheckUST-ID können Anwender bereits im APplus die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) prüfen. Neben einer Einzelprüfung besteht auch die Möglichkeit einer Sammelprüfung in einem neuen Modul. Eine zusätzliche Prüfung auf die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID beim Freigeben von Ein- und Verkaufsbelegen stellt sicher, dass die Nummern auch korrekt an das angeschlossene FiBu-System übergeben werden.

USt-ID-Validierung in Diamant Rechnungswesen

Eine Alternative bietet Diamant Software für die Anwender von Diamant®2020 sowie Diamant®/3, die keine Möglichkeit haben, die Angaben im Vorsystem im Rahmen des Arbeitsprozesses zu pflegen. Eine Überprüfung liefert in jedem Fall ein Ergebnis zur Gültigkeit der angefragten Umsatzsteuer-ID. Wir haben Hinweise zur Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie zur Zusammenfassenden Meldung  zusammengestellt. Ergänzend bieten wir ein spezielles N+P-Lösungspaket an. Neben den Standardfunktionen erfolgt eine zusätzliche Prüfung im Rahmen der Rechnungslegung. Ebenso erfolgt eine Erweiterung der Warenausgangsstatistik, um schnell und komfortabel Warenausgänge mit fehlender Gelangensbestätigung zu finden.

Nehmen Sie über unser Formular gern Kontakt zu uns auf.

 

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Bildquelle: ©Benjamin Klack @pixelio.de


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