Eine kleine Einschränkung ist jedoch vorhanden – nämlich die Einführung eines Wasserzeichens (Watermarks).
Folgende AutoCAD 2019-Produkte sind betroffen:
Anlass für die Einführung der Watermarks
Grund für die Einführung des Wasserzeichens ist es, den Studenten und Pädagogen denselben Funktionsumfang wie Branchenexperten weltweit zu gewähren, ohne dabei Funktionen mit der Gefahr des Missbrauchs einschränken zu müssen. Die Anzeige des Watermarks erfolgt beim Plotten oder bei der Erstellung einer Plotvorschau einer Zeichnung. Eine Zeichnung, die mit Multi-User- oder Netzwerkbildungslinzenz erstellt wurde, beinhaltet kein Wasserzeichen.
Nachfolgend ist ein Wasserzeichen dargestellt:
Berührungspunkte mit den Watermarks
Der Benutzer bekommt während des Öffnens/Benutzung/Speicherns einer AutoCAD 2019-Version eine Benachrichtigung, dass es sich um eine „AUTODESK STUDENT VERSION“ handelt und diese mittels Wasserzeichen sichtbar ist. Das Zeichen bleibt auch produktübergreifend bestehen. Bei den älteren, AutoCAD-Produktversionen 2016, 2017, 2018 wird kein Wasserzeichen erzeugt.
Hinweis: Das Wasserzeichen wird entfernt, wenn eine kommerzielle Version zum Kopieren, Einfügen oder andere Operationen für Zeichnungen angewendet werden, die mit einer Version von AutoCAD 2019 oder AutoCAD 2019-basierten Produkten erstellt wurden, die ein Wasserzeichen erzeugen. Wasserzeichen werden nicht verbreitet, wie es bei den Bildungsversionen von AutoCAD 2013 und davor der Fall war.
Ein Praxisbeispiel, welches auf Basis der Bildungsversion von Autodesk rund um ein Team von Studenten aus Aachen entstanden ist, ist ein Solarfahrzeug, welches 2017 an der World Solar Challenge 2017 in Australien teilgenommen hat.
Bildungslizenzen für AutoCAD 2019 können in wenigen Schritten angefragt werden.
Lizenzverletzungen können sehr schnell teuer werden, da vielen Unternehmen oft nicht klar ist, ab wann eine Falsch-, Unter- oder Überlizenzierung vorliegt. Daher sollte im Bereich Lizenzierung Klarheit herrschen. Sollten Sie Fragen zu dem komplexen Thema haben, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden. Außerdem finden Sie unter den Blogeinträgen BSA und Lizenzbestimmungen sowie Software-Lizenzmanagement weitere Informationen zum Sachverhalt.